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Jetzt Verordnung einreichen und Antrag Abgeben

1. Gehen sie zu ihrem Arzt und lassen Sie sich Reha Sport verschreiben. (Verordnung 56).

2. Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Reha Sport von ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

3. Wenn die Verordnung durch ihre Krankenkasse genehmigt wurde, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Wir haben keine Warteliste, Sie können sofort starten.

4. Mitmachen kann jeder, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Kommen Sie zu Ihrem persönlichen Gruppentermin.

Jetzt Verordnung einreichen und Antrag Abgeben

   1. Gehen sie zu ihrem Arzt und lassen Sie sich Reha Sport verschreiben. (Verordnung 56).

   2. Diese Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Reha Sport von ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

   3. Wenn die Verordnung durch ihre Krankenkasse genehmigt wurde, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit         uns. Wir haben keine Warteliste, Sie können sofort starten.

   4. Mitmachen kann jeder, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Kommen Sie zu Ihrem persönlichen                 Gruppentermin.

Rehabilitationssport ist eine Nachsorgeleistung. Sie soll die weitere Genesung vorantreiben. Rehasport wird folglich denjenigen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung wird gemeinsam mit dem behandelnden Arzt abgeklärt, ob die Teilnahme empfohlen wird.

Vor Beginn muss die vom Arzt ausgestellte Verordnung durch den zuständigen Rehabilitationsträger genehmigt bzw. der Antrag auf Kostenübernahme bewilligt werden. Entweder von der Krankenkasse oder Rentenversicherung.

Sind diese beiden Schritte erfolgt, wird mit unserem Team ein Beratungstermin vereinbart. Im Erstgespräch wird die Diagnose des Arztes besprochen, eine Anamnese durchgeführt und eine geeignete Rehasportgruppe ausgewählt.

Gibt es keine Verordnung vom Arzt, ist es selbstverständlich dennoch möglich, an den Kursen teilzunehmen. Nach einer Terminvereinbarung stellen wir gern die Möglichkeiten einer Mitgliedschaft vor.

Rehabilitationssport ist eine Nachsorgeleistung. Sie soll die weitere Genesung vorantreiben. Rehasport wird folglich denjenigen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung wird gemeinsam mit dem behandelnden Arzt abgeklärt, ob die Teilnahme empfohlen wird.

Vor Beginn muss die vom Arzt ausgestellte Verordnung durch den zuständigen Rehabilitationsträger genehmigt bzw. der Antrag auf Kostenübernahme bewilligt werden. Entweder von der Krankenkasse oder Rentenversicherung.

Sind diese beiden Schritte erfolgt, wird mit unserem Team ein Beratungstermin vereinbart. Im Erstgespräch wird die Diagnose des Arztes besprochen, eine Anamnese durchgeführt und eine geeignete Rehasportgruppe ausgewählt.

 Gibt es keine Verordnung vom Arzt, ist es selbstverständlich dennoch möglich, an den Kursen teilzunehmen. Nach einer Terminvereinbarung stellen wir gern die Möglichkeiten einer Mitgliedschaft vor.